
SMWA - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
13.08.2010
Das Kabinett hat im Interesse einer schnellen Hilfe noch am Donnerstagabend Richtlinien für Hochwasserhilfen beschlossen. Ab sofort können damit vom Augusthochwasser 2010 betroffene Unternehmen staatliche Hilfen beantragen.
Die geschädigten Unternehmen können nun Liquiditätshilfen erhalten, um den laufenden Betrieb aufrecht zu halten und Kosten wie etwa Löhne und Mieten fortzahlen zu können. Das Wirtschaftsministerium hat einen dafür notwendigen Erlass zur Öffnung der Liquiditätshilfe an die SAB übermittelt. Das Zinszuschussprogramm wird über die Hausbank der Unternehmen bei der SAB beantragt.
Zur Beseitigung der Hochwasserschäden in den Betrieben steht außerdem ab sofort das Darlehensprogramm bereit, das direkt von der SAB ausgezahlt wird. Die Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren werden ebenfalls zinsverbilligt (1,5%) und mit vereinfachter Bonitätsprüfung ausgereicht. Das Darlehen kann für die Reinigung und Reparatur aber auch für Ersatzbeschaffungen in Anspruch genommen werden.
Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP): "Um doppelte Wege zu vermeiden, haben wir die SAB mit der zentralen Schadensaufnahme beauftragt. Sie ist für die betroffenen Unternehmen erreichbar. Sie haben eine Hotline geschaltet und sind mit einem Beraterteam bereits vor Ort unterwegs. Die Erfahrungen der Aufbaubank bei der Schadensbeseitigung nach der Jahrhundertflut 2002 werden uns jetzt helfen, darauf verlassen wir uns. Die SAB hat von uns den Auftrag bekommen, unternehmensfreundlich zu handeln. Der Erhalt von Betrieben und Arbeitsplätzen muss im Mittelpunkt stehen. Wo es mal drauf ankommt, stehen auch die Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums bereit, um schnell zu entscheiden. Die meisten betroffenen Betriebe sind Mittelständler mit kleinen Belegschaften. Sie stehen persönlich für die Firma gerade. Im Wissen darum wollen wir so zügig und unternehmensfreundlich wie möglich helfen."
Weitere Informationen: www.sab.sachsen.de
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