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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Sachsen!Textil e.V. und der INNtex Innovation Netzwerk Textil GmbH

 

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

 

1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Sachsen!Textil e.V. und der INNtex Innovation Netzwerk Textil GmbH (ST+INNtex genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von ST+INNtex schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.

3. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.

 

§ 2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluß

 

1. Sämtliche Angebote von ST+INNtex sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch ST+INNtex zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden.

2. Sämtliche Preisangaben sind ohne Steuern und sonstige Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

3. Bei Inlandsgeschäften (Deutschland) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Waren- bzw. Leistungswert sowie zu den Liefer- und Versandkosten hinzugerechnet. Ausländische Kunden erhalten Ihre Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Bei ausländischen Kunden wird zur Rechnungslegung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt.

4. Jeder Kunde erhält eine Rechnung mit allen notwendigen Daten. Der Kunde kann zwischen Zahlung per Lastschrift, Nachnahme, Rechnung bzw. Überweisung wählen.

 

§ 3 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang

 

1. Angaben zum Liefertermin sind seitens ST+INNtex unverbindlich.

2. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von ST+INNtex nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die ST+INNtex beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

3. Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 2 von mehr als 3 Monaten sind ST+INNtex und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 2 genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er ST+INNtex schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

4. ST+INNtex ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von ST+INNtex sofort in Rechnung gestellt werden.

5. Mit Übergabe der Waren an ein Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges, der Verschlechterung oder der Beschädigung auf den Kunden über. Die ST+INNtex bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der kostengünstigsten und schnellsten Versandart.

6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung bei ST+INNtex oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.

7. Eine Transportversicherung wird ST+INNtex nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.

 

§ 4 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten

 

1. ST+INNtex gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und – soweit derartige Zusagen gemacht wurden - die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.

2. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass zuvor aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind .

3. Soweit ein von ST+INNtex zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist ST+INNtex nach eigener Wahl zunächst zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Kommt ST+INNtex binnen angemessener Frist einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht nach, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

 

§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug

 

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.

2. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von ST+INNtex geleistet werden.

3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist ST+INNtex unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

4. ST+INNtex ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines ST+INNtex entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5. Gegenüber Ansprüchen von ST+INNtex kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Eine Gegenschuld ist während des Verzuges für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu verzinsen. Kann der Gläubiger aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen, so sind diese sofort zu entrichten.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

1. ST+INNtex behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ST+INNtex berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen oder Surrogate in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer an SachsenLeinen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ST+INNtex, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich ST+INNtex, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.

3. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen des Käufers sofort fällig.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für ST+INNtex vorgenommen. Wird die Ware mit anderen ST+INNtex nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ST+INNtex das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachen gilt im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

5. Wird die Ware mit anderen ST+INNtex nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt ST+INNtex das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde ST+INNtex anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum für ST+INNtex.

6. ST+INNtex verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

 

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkungen

 

1. Schadensersatzansprüche gegen die ST+INNtex sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, ST+INNtex hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.

2. Alle Schadensersatzansprüche gegen ST+INNtex verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

3. Wenn und soweit die Haftung von ST+INNtex ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ST+INNtex.

4. ST+INNtex haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz von ST+INNtex.

2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Chemnitz als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.

 

§ 9 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden ST+INNtex nur nach schriftlicher Bestätigung.

3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Chemnitz, den 01.4.2022

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